Wilhelm Frick war ein deutscher Politiker, der von 1933 bis 1945 während des Nationalsozialismus eine bedeutende Rolle spielte. Er wurde am 12. März 1877 in Alsenz, Deutschland, geboren und starb am 16. Oktober 1946 in Nürnberg.
Frick trat 1925 in die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) ein und wurde im Jahr 1929 zum Mitglied des Reichstags ernannt. Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten im Jahr 1933 wurde er zum Reichsminister des Innern ernannt und spielte eine zentrale Rolle bei der Durchführung der nationalsozialistischen Rassenpolitik und der Umsetzung von Gesetzen, die die Rechte der Juden drastisch einschränkten.
Frick war maßgeblich an der Ausarbeitung des Nürnberger Rassengesetzes beteiligt, das 1935 erlassen wurde und die Diskriminierung und Verfolgung der jüdischen Bevölkerung in Deutschland legalisierte. Er war auch Mitunterzeichner des Ermächtigungsgesetzes von 1933, das Hitler faktisch uneingeschränkte Macht verlieh.
Im Jahr 1943 wurde Frick als Minister des Innern abgelöst und zum Reichsprotokollführer ernannt, einer eher repräsentativen Position. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurde er von den Alliierten festgenommen und wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor Gericht gestellt.
Wilhelm Frick war der erste Angeklagte im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher und wurde 1946 wegen Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig gesprochen. Er wurde zum Tode verurteilt und am 16. Oktober 1946 durch den Strang hingerichtet.
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